1. Allgemeines (Ausschlüsse und Geltungsbereich)
Die nachfolgenden Bedingungen gelten, auch wenn im Einzelfall nicht gesondert vereinbart, für unseren gesamten Geschäftsverkehr In Gegenwart und Zukunft. Abweichende Abreden binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch dann, wenn Bedingungen, die uns vom Käufer übersandt worden sind, unwidersprochen bleiben.
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die „Handelsgebräuche“ in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit sie den nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht entgegenstehen. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Bindung daran setzt voraus, dass sich die für unsere Lieferfähigkeiten maßgebenden Umstände nicht in einer Weise ändern, die wir bei Einhaltung üblicher Sorgfalt nicht vorhersehen konnten.
Verträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Preisangaben, die auf Kalkulationsfehlern, auf Schreib- oder sonstigen Irrtümern beruhen, binden uns nicht.
2. Preisstellung
Unsere Preise gelten unverpackt ab Werk. Gegenüber Kaufleuten und Personen im Sinne des § 24 Ziff. 2 AGB-Gesetz werden grundsätzlich die Preise in Rechnung gestellt, die am Tage der Lieferung gelten. Etwa bewilligte Rabatte und sonstige Vergütungen entfallen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs und Zahlungsverzug des Käufers.
3. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, sie um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Dies gilt nicht, wenn wir Termine ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine anerkannt haben.
Verzögert sich die Lieferung durch unverschuldete Umstände, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel usw. wird die Lieferzeit entsprechend verlängert – wir sind berechtigt in diesen Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Will der Käufer Rechte aus Lieferverzug herleiten, so hat er uns sechs Wochen nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit schriftlich zur Lieferung binnen einer Nachfrist von mindestens drei Wochen aufzufordern. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat durch einen eingeschriebenen Brief an uns zu erfolgen. Das Recht zum Rücktritt erlischt, wenn die Rücktrittserklärung nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist dem Verkäufer zugegangen ist. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß der Lieferverzug auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen ist.
4. Verpackung / Versand
Die Verpackung wird – mit Ausnahme von Paletten besonders berechnet und nicht zurückgenommen. Die Paletten bleiben unser Eigentum. Sie sind uns sofort bei Lieferung zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Paletten werden in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir haben unsere Leistung erbracht, wenn die Ware bereitgehalten und dies dem Käufer schriftlich angezeigt worden ist. Die Frachtkosten sind auf unser Verlangen vom Käufer skontofrei vorzulegen.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche jeder Art sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf nachweislich grob fahrlässigem Verschulden oder Vorsatz.
6. Gewährleistungen / Mängelrügen
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm übersandte Ware zu prüfen und sie in jedem Falle ordnungsgemäß zu lagern. Auf Mängel an den gelieferten Waren, die nachweislich auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir eine Garantiefrist von zwei Jahren ab Lieferdatum. Offensichtliche Mängel sind spätestens drei Tage nach Ankunft der Ware mittels einem eingeschriebenen Briefes bei uns zu rügen.
Ist der Käufer Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des HGB mit der Maßgabe, dass alle Rügen schriftlich zu erfolgen haben. Für Ware, die der Käufer trotz offensichtlicher Mängel verarbeitet oder verarbeiten lässt, wird keine Haftung übernommen.
Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei, es sei denn, dass diese Mängel für uns vorhersehbar waren und gegenüber dem Käufer eine Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel unterlassen haben. Wir sind berechtigt, unsere Gewährleistung auf die reine Ersatzlieferung zu beschränken. Falls die Ersatzlieferung fehl schlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, ist die von uns übernommene zusätzliche Garantie der nachweislich auf Fabrikationsfehler zurückzuführenden Mängel der Ware auf den kostenlosen Umtausch beschränkt. Der Anspruch auf den kostenlosen Umtausch entfällt, wenn der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist – und Art nicht einhält oder, wenn er die Ware unsachgemäß gelagert, transportiert oder weiter behandelt hat Kaufleute und andere Personen im Sinne des $ 24 AGB-Gesetz sind in jedem Fall verpflichtet, mangelhafte Ware frachtfrei an uns zurück zusenden.
Abweichungen von bis zu 10% in den bestellten Mengen und Stärken sind weder bei Lager- noch bei Zuschnittmaßen als Mängel anzusehen. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert im Sinne des § 59 BG8. wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet haben.
7. Lieferung auf Abruf
Ist eine Ware auf Abruf verkauft, hat der Käufer den Abruf innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abrufzeiten innerhalb von 10 Tagen verbindlich festzulegen, nachdem wird dies verlangt haben. Die Abrufzeiten dürfen nicht später als drei Monate nach Festlegung hinausgeschoben werden. Erfolgt die Festlegung oder der Abruf nicht innerhalb der Frist, sind wir berechtigt, mit einer Nachfrist von einer Woche vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Eine vom Käufer vorzunehmende Spezifikation können wir nach Ablauf der einwöchigen Frist für diesen vornehmen. Der Kaufpreis ist fällig, wenn die Ware eingelagert und dies dem Käufer schriftlich angezeigt ist. Wir sind überdies befugt, die für den Käufer ausgesonderte Ware für seine Rechnung und auf seine Gefahr freihändig zu veräußern.
8. Zurückbehaltungsrecht
Kaufleute und Personen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz sind nicht berechtigt, gegenüber dem Kaufpreis ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen. Letzteres gilt nicht, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Vermögensverschlechterung
Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder liegen Umstände vor, die seine Kreditwürdigkeit für einen objektiven Dritten zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt vorbehaltlich sonstiger Rechte, unsere gesamte Forderung fällig zu stellen und auch Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestellte und noch nicht gelieferte Ware zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, von allen mit dem Käufer abgeschlossenen Vertragen ganz oder teilweise zurückzutreten.