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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Knoll GmbH

1. Allgemeines (Ausschlüsse und Geltungsbereich)

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, auch wenn im Einzelfall nicht gesondert vereinbart, für unseren gesamten Geschäftsverkehr In Gegenwart und Zukunft. Abweichende Abreden binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch dann, wenn Bedingungen, die uns vom Käufer übersandt worden sind, unwidersprochen bleiben.

Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die „Handelsgebräuche“ in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit sie den nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht entgegenstehen. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Bindung daran setzt voraus, dass sich die für unsere Lieferfähigkeiten maßgebenden Umstände nicht in einer Weise ändern, die wir bei Einhaltung üblicher Sorgfalt nicht vorhersehen konnten.

Verträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Preisangaben, die auf Kalkulationsfehlern, auf Schreib- oder sonstigen Irrtümern beruhen, binden uns nicht.

2. Preisstellung

Unsere Preise gelten unverpackt ab Werk. Gegenüber Kaufleuten und Personen im Sinne des § 24 Ziff. 2 AGB-Gesetz werden grundsätzlich die Preise in Rechnung gestellt, die am Tage der Lieferung gelten. Etwa bewilligte Rabatte und sonstige Vergütungen entfallen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs und Zahlungsverzug des Käufers.

3. Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, sie um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Dies gilt nicht, wenn wir Termine ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine anerkannt haben.

Verzögert sich die Lieferung durch unverschuldete Umstände, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel usw. wird die Lieferzeit entsprechend verlängert – wir sind berechtigt in diesen Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Will der Käufer Rechte aus Lieferverzug herleiten, so hat er uns sechs Wochen nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit schriftlich zur Lieferung binnen einer Nachfrist von mindestens drei Wochen aufzufordern. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat durch einen eingeschriebenen Brief an uns zu erfolgen. Das Recht zum Rücktritt erlischt, wenn die Rücktrittserklärung nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist dem Verkäufer zugegangen ist. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß der Lieferverzug auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen ist.

4. Verpackung / Versand

Die Verpackung wird – mit Ausnahme von Paletten besonders berechnet und nicht zurückgenommen. Die Paletten bleiben unser Eigentum. Sie sind uns sofort bei Lieferung zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Paletten werden in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir haben unsere Leistung erbracht, wenn die Ware bereitgehalten und dies dem Käufer schriftlich angezeigt worden ist. Die Frachtkosten sind auf unser Verlangen vom Käufer skontofrei vorzulegen.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche jeder Art sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf nachweislich grob fahrlässigem Verschulden oder Vorsatz.

6. Gewährleistungen / Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die ihm übersandte Ware zu prüfen und sie in jedem Falle ordnungsgemäß zu lagern. Auf Mängel an den gelieferten Waren, die nachweislich auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir eine Garantiefrist von zwei Jahren ab Lieferdatum. Offensichtliche Mängel sind spätestens drei Tage nach Ankunft der Ware mittels einem eingeschriebenen Briefes bei uns zu rügen.

Ist der Käufer Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des HGB mit der Maßgabe, dass alle Rügen schriftlich zu erfolgen haben. Für Ware, die der Käufer trotz offensichtlicher Mängel verarbeitet oder verarbeiten lässt, wird keine Haftung übernommen.

Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei, es sei denn, dass diese Mängel für uns vorhersehbar waren und gegenüber dem Käufer eine Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel unterlassen haben. Wir sind berechtigt, unsere Gewährleistung auf die reine Ersatzlieferung zu beschränken. Falls die Ersatzlieferung fehl schlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, ist die von uns übernommene zusätzliche Garantie der nachweislich auf Fabrikationsfehler zurückzuführenden Mängel der Ware auf den kostenlosen Umtausch beschränkt. Der Anspruch auf den kostenlosen Umtausch entfällt, wenn der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist – und Art nicht einhält oder, wenn er die Ware unsachgemäß gelagert, transportiert oder weiter behandelt hat Kaufleute und andere Personen im Sinne des $ 24 AGB-Gesetz sind in jedem Fall verpflichtet, mangelhafte Ware frachtfrei an uns zurück zusenden.

Abweichungen von bis zu 10% in den bestellten Mengen und Stärken sind weder bei Lager- noch bei Zuschnittmaßen als Mängel anzusehen. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert im Sinne des § 59 BG8. wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet haben.

7. Lieferung auf Abruf

Ist eine Ware auf Abruf verkauft, hat der Käufer den Abruf innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abrufzeiten innerhalb von 10 Tagen verbindlich festzulegen, nachdem wird dies verlangt haben. Die Abrufzeiten dürfen nicht später als drei Monate nach Festlegung hinausgeschoben werden. Erfolgt die Festlegung oder der Abruf nicht innerhalb der Frist, sind wir berechtigt, mit einer Nachfrist von einer Woche vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Eine vom Käufer vorzunehmende Spezifikation können wir nach Ablauf der einwöchigen Frist für diesen vornehmen. Der Kaufpreis ist fällig, wenn die Ware eingelagert und dies dem Käufer schriftlich angezeigt ist. Wir sind überdies befugt, die für den Käufer ausgesonderte Ware für seine Rechnung und auf seine Gefahr freihändig zu veräußern.

8. Zurückbehaltungsrecht

Kaufleute und Personen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz sind nicht berechtigt, gegenüber dem Kaufpreis ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen. Letzteres gilt nicht, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Vermögensverschlechterung

Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder liegen Umstände vor, die seine Kreditwürdigkeit für einen objektiven Dritten zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt vorbehaltlich sonstiger Rechte, unsere gesamte Forderung fällig zu stellen und auch Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestellte und noch nicht gelieferte Ware zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, von allen mit dem Käufer abgeschlossenen Vertragen ganz oder teilweise zurückzutreten.

10. Zahlung

Alle Zahlungen haben 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Unsere Vertreter sind ohne besondere schriftliche Vollmacht zum Inkasso oder zur Entgegennahme von Mängelrügen und sonstigen Erklärungen sowie zu Verfügungen über die veräußerte Ware nicht berechtigt. Vom Eintritt des Verzuges an ist der Kaufpreis mit mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, über diese werden gesonderte Rechnungen erteilt, die selbstständig fällig werden. Wir nehmen keine Wechsel an. Wenn wir Wechsel angenommen haben, die bei unserer Bank nicht diskontierfähig sind, können wir diese jederzeit zurückgeben und Barzahlung verlangen. Für den Fall, dass der Käufer mit einer Zahlung in Verzug ist oder dass ein Scheck zu Protest geht, werden alle noch offenstehenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf das Verfalldatum sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird, oder wenn er einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt.

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen sonstigen Forderungen vor. Dies gilt auch, wenn der Käufer eine bestimmte Ware vollständig bezahlt hat. Der Käufer trägt die Gefahr für Versicherung und Untergang der Ware ohne Rücksicht auf Verschulden und ist verpflichtet.

a) die Ware getrennt zu lagern und als Eigentum der Verkäuferin kenntlich zu machen,

b) die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zu versichern,

c) Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen uns sofort per Einschreiben mitzuteilen,

d) die Kosten einer Interventionsklage zu tragen und sie auf Verlangen vorzuschießen.

Eine Verpfändung oder Sicherungsvereignung ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware im geordneten Geschäftsgang einer Verbindung mit anderen Stoffen, einer Vermischung oder Verarbeitung zu unterziehen.

In diesem Fall gilt:

a) Bei Verbindung im Sinne des § 947 BGB werden wir Miteigentümer der verbundenen Sache im Verhältnis des Wertes unserer in die Verbindung eingebrachten Ware. Entsprechendes gilt bei Vermischung der von uns gelieferten Ware mit anderen beweglichen Sachen.

b) Verarbeitet der Käufer von uns gelieferte Ware, so gilt als vereinbart, dass die Verarbeitung für uns erfolgt und wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB werden und zwar entsprechend dem Wert unserer verarbeiteten Vorbehaltsware. Hinsichtlich der Produkte aus Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung treffen den Käufer die selben Verpflichtungen wie hinsichtlich unserer Vorbehaltsware.

Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware, gleich in welchem Zustande, an uns ab und zwar in Höhe des Wertanteiles an der Forderung, der sich aus der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware ergibt. Die Abtretung dient zur Sicherung für unsere Forderung aus der Geschäftsverbindung.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Bei Zahlungsverzögerung ist zu einer Weiterveräußerung und -verarbeitung außerdem unsere Zustimmung erforderlich. Der Käufer bleibt solange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Bei Zahlungsverzug, Einleitung eines Vergleichs- und Konkursverfahrens oder sonstiger Gefährdung unserer Befriedigung, sind die Waren auf Verlangen an uns herauszugeben. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sie nach unserer Wahl im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Kaufpreis zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem können die Rechte aus § 326 BGB gegenüber Kaufleuten ohne Setzen einer Nachfrist geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn für den Kaufpreis Wechsel angenommen und diese noch nicht fällig geworden sind. Sofern wir die Ware aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes zurücknehmen, ist der Käufer zur spesen- und frachtfreien Rückgabe verpflichtet und haftet für den Minderwert und entgangenen Gewinn. Durch die Saldierung eines Kontos bzw. Anerkennung eines Saldos werden die vorstehenden Rechte nicht berührt. Ebenso bleiben unsere Rechte aus der Konkursordnung unberührt. Bei Zahlungsverzug, Einleitung eines Vergleichs- und Konkursverfahrens oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung sind wir außerdem berechtigt, die uns seitens des Käufers gem. vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware oder von Waren, in denen unsere Vorbehaltsware entalhalten ist, unter Offenlegung der Abtretung direkt bei den Schuldnern des Käufers geltend zu machen.

12. Schadenspauschalierung

Soweit uns durch völlige oder teilweise Nichterfüllung des Vertrages ein Schadensersatzanspruch gegen den Käufer entsteht, beträgt dieser mindestens 25% des auf die nicht gelieferte Ware entfallenden Kaufpreises. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung des Kunden, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung notwendig. Die Übermittlung an auskunftsberechtigte Behörden oder staatliche Institutionen erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden.

14. Erfüllungsort, Recht- und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unsere Betriebsstätte. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten ist Wölfersheim. Wir sind berechtigt, ohne Rücksicht auf den Streitwert nach unserer Wahl beim zuständigen Amts- oder Landgericht zu klagen.

15. Sonstiges

Garantieansprüche erlöschen, wenn weiteres nicht durch uns schriftlich freigegebenes Zubehör eingesetzt oder umbauten an Fenster oder Tür durchgeführt werden. Ebenso, wenn nicht regelmäßig – jedoch mindestens ein Mal im Jahr – eine Wartung durch unsere fachkundigen Servicemonteure oder einem Werksmonteur durchgeführt werden. Der Nachweis ist in diesem Wartungsheft zu erbringen.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Die Knoll GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucher-streitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über geschlossene Verträge und deren Ausführung können bei der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Wiesbaden, Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden,
[E-Mail] verhandelt werden.